Kosten und Vorgehensweise
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch zur Klärung Ihres Anliegens ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Stundensatz
Der Stundensatz für Selbstzahler beträgt 80 €.
Bei Privat- oder Zusatzversicherten wird die Behandlung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) Höchstsatz abgerechnet.
Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen die gesamten oder einen Teil der Behandlungskosten und erstatten alle oder wenigstens einen Teil der Medikamente. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Die Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung kann nicht garantiert werden. So ist die Rechnung ohne Abzüge zu bezahlen, auch wenn nicht alles von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden sollte.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen ohne Zusatzversicherung müssen die Kosten privat bezahlen. Allerdings können die Rechnungen ggf. bei der Lohnsteuer geltend gemacht werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.
Zusätzliche Kosten
Bitte beachten Sie, dass, je nach angewandter Therapieform, zusätzliche Kosten für verschriebene Medikamente, Infusionen / Injektionen, Laborkosten, Anwendungen, etc. hinzukommen können. Diese sind im Stundensatz nicht enthalten.
Bezahlung
Der Betrag ist nach jeder Behandlung bar oder fristgerecht gegen Rechnung zu bezahlen. Bei Barzahlung erhalten Sie selbstverständliche eine Quittung bzw. bei Bedarf auch eine Rechnung für Ihre Krankenkasse.
Ausfall
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, von mir leider in Rechnung gestellt werden müssen, da die für Sie ursprünglich eingeplante Arbeitszeit nicht anderweitig nutzbar ist.
Beratungen per Telefon oder Email
Beratungen per Telefon oder Email sind nur möglich, sofern Sie zuvor mindestens einmal in meiner Praxis zu einem Erstgespräch waren. Email-Kontakte / Telefonate werden je nach Zeitaufwand wie ein persönliches Gespräch abgerechnet. Grundsätzlich sind solche Beratungen nur in begründeten Einzelfällen möglich - mit anderen Worten: Ich möchte mir von dem Verlauf der Behandlung ein persönliches Bild machen können.